29. Juli 2026 / Aktuell

PICSAS informiert zur KI Verordnung

Was sich für Fotos in kleinen Unternehmen ändert

Veröffentlicht am 29. Juli 2026 um 05:00 Uhr

Was sich bei der Verwendung von Fotos in kleinen Unternehmen ändert

Ab dem 1. August 2026 gilt die neue Kennzeichnungspflicht der EU KI Verordnung und das betrifft auch Fotos. Wer als kleines Unternehmen oder als Selbstständiger in Meckenheim, Rheinbach oder Umgebung Bilder für Werbung, die eigene Webseite oder Social Media nutzt, sollte sich das jetzt in Ruhe anschauen.

Worum geht es konkret?

Bilder, die mit KI erzeugt oder so verändert wurden, dass sie real wirken, es aber nicht sind, müssen künftig als künstlich generiet gekennzeichnet werden. Dazu zählen zum Beispiel ein komplett KI generierter Himmel, ein virtuelles Model oder eine Szene, die mit KI so bearbeitet wurde, dass sie wie eine echte Situation aussieht, die es nie gegeben hat.

Die gute Nachricht für alle, die klassisch fotografierte und bearbeitete Fotos verwenden: normale Retusche, Licht und Farbkorrektur oder das übliche Freistellen fallen nicht unter diese Kennzeichnungspflicht. Ein professionell bearbeitetes Businessportrait oder Produktfoto bleibt also weiterhin ganz normal einsetzbar, ohne jeden zusätzlichen Hinweis.

Was ist mit Bildern, die schon jetzt auf der Homepage oder in den Social Media Kanälen stehen?

Die Kennzeichnungspflicht gilt ab dem 1. August 2026 aller Voraussicht nach auch für bereits veröffentlichte Inhalte. Eine Ausnahme allein deshalb, weil ein Bild schon länger online ist, sieht die Verordnung nicht vor. Wer also bereits komplett KI generierte Bilder oder virtuelle Models auf der eigenen Webseite oder bei Instagram und Facebook einsetzt, sollte diese vor dem Stichtag noch einmal prüfen und entsprechend kennzeichnen. Klassisch fotografierte und normal bearbeitete Bilder sind davon wie gesagt nicht betroffen und können unverändert bleiben.

Wie muss die Kennzeichnung aussehen?

Wichtig ist, dass der Hinweis für Betrachter direkt am Bild sichtbar ist. Ein Eintrag nur im Alt Text oder auf einer separaten Bildnachweis Seite reicht nicht aus, weil normale Besucher ihn gar nicht zu sehen bekommen. 

In der Praxis bieten sich zwei Wege an: Ein kleines sichtbares Symbol direkt im Bild, wie unten dargestellt etwa in einer Ecke oder ein Hinweis unmittelbar in der Bildunterschrift.

Mein Tipp für Unternehmen vor Ort

Am besten schon jetzt einmal in Ruhe durch die eigene Webseite und die Social Media Kanäle gehen und schauen, welche Bilder komplett KI generiert oder in wesentlichen Bereichen durch KI verändert wurden. Wer stattdessen auf echte, professionell fotografierte Bilder setzt, hat mit dieser neuen Regel ohnehin nichts zu tun und punktet zusätzlich mit einer Authentizität, die Kunden spüren.

Wenn ihr auf Nummer sicher gehen und keine Fotos verwenden wollt, die gekennzeichnet werden müssen, meldet euch gerne bei mir.

PICSAS - Fotografie Stephan Schwenker
Meistermannweg 89 (Studio: Hardt 18)
53359 Rheinbach

+4915222751303

mail@picsas.de

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