Jetzt ist es endgültig entschieden: Marius Borg Høiby muss auch den Rest seiner Untersuchungshaft im Gefängnis absitzen. Wie die Zeitung «Nettavisen» berichtete, wies jetzt auch die höchste gerichtliche Instanz die Berufung des Sohnes der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit zurück. Der 29-Jährige war damit gegen die Entscheidung vorgegangen, die Zeit bis zur Urteilsverkündung nicht mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause sein zu dürfen. Das Urteil wird am 15. Juni erwartet. Høiby, der unter anderem wegen Vergewaltigung angeklagt ist, wollte die Zeit bis dahin in seiner Wohnung in der Residenz des Kronprinzenpaares absitzen. Begründet hatte er den Wunsch unter anderem mit dem begrenzten menschlichen Kontakt, den er im Gefängnis habe. Schon seit Beginn der Verhandlung Anfang Februar ist Høiby in U-Haft. Er hatte gegen ein Kontaktverbot in Bezug auf eine Ex-Freundin verstoßen. Einen früheren Antrag auf Freilassung hatte das Gericht mit Verweis auf «die Schwere und den Umfang des Falls sowie die hohe Wiederholungsgefahr» bereits abgelehnt. Der Prozess gegen den 29-Jährigen war Ende März geendet. Høiby ist in 40 Punkten angeklagt. Die Hälfte der Anklagepunkte bezieht sich auf Høibys Beziehung zu einer jungen Frau, mit der er seit Herbst 2023 zusammen war. Er gab zu, unter Alkohol- und Kokain-Einfluss gegenüber seiner damaligen Freundin gewalttätig geworden zu sein und Dinge in ihrer Wohnung zerstört zu haben. Dem Norweger werden auch vier Vergewaltigungen vorgeworfen. Die mutmaßlichen Opfer soll Mette-Marits Sohn bei den Taten gefilmt haben. Die Vergewaltigungsvorwürfe hat Høiby stets abgestritten. Die Staatsanwälte hatten als Strafe sieben Jahre und sieben Monate Haft gefordert. Høibys Verteidiger hatten dagegen für eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren plädiert. In Bezug auf die Vergewaltigungsanklagen solle er dagegen freigesprochen werden, meinten seine Anwälte.Høiby in 40 Punkten angeklagt
Bildnachweis: © Ane Hem/NTB/dpa
Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Berufung von Høiby gegen Fußfessel-Entscheidung abgewiesen
Die Wochen bis zur Urteilsverkündung wollte Marius Borg Høiby mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause absitzen. Jetzt hat auch die höchste Instanz entschieden.
Meistgelesene Artikel
- 3. Juni 2026
Pflegekind dauerhaft aufnehmen
Informationen und Seminare für Interessierte
- 25. Mai 2026
A565: Nächtlicher Engpass
Rheinbrücke Bonn-Nord in Richtung Siegburg nur einspurig befahrbar
Zu einem folgenschweren Verkehrsunfall kam es am Samstagmorgen (23.05.2026) gegen 09:40 Uhr an der Einmündung L 471/L 158 in Rheinbach
Neueste Artikel
Schüler sollen Social Media nicht nur konsumieren, sondern verstehen – und sich besser vor digitalen Risiken schützen können. Was die Bildungsminister zum Umgang mit Social Media beschlossen haben.
- 12. Juni 2026
Høiby wird Urteilsverkündung vom Gefängnis aus verfolgen
Im Fall um Marius Borg Høiby gibt es kurz vor dem Urteilsspruch eine neue Wendung: Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit wird zur Urteilsverkündung nicht ins Gericht kommen.
Weitere Artikel derselben Kategorie
Schüler sollen Social Media nicht nur konsumieren, sondern verstehen – und sich besser vor digitalen Risiken schützen können. Was die Bildungsminister zum Umgang mit Social Media beschlossen haben.
- 12. Juni 2026
Høiby wird Urteilsverkündung vom Gefängnis aus verfolgen
Im Fall um Marius Borg Høiby gibt es kurz vor dem Urteilsspruch eine neue Wendung: Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit wird zur Urteilsverkündung nicht ins Gericht kommen.

