4. November 2025 / Aus aller Welt

Block-Prozess: Eugen Block wirft Richterin Befangenheit vor

Der Entführungsfall der Kinder von Christina Block wird seit Juli in Hamburg verhandelt, auch der Vater der 52-Jährigen ist geladen. Doch der will nicht aussagen - und kritisiert die Richterin.

Der Unternehmer Eugen Block will vor Gericht die Aussage verweigern. (Archivbild)
Veröffentlicht am 4. November 2025 um 19:22 Uhr

Der Hamburger Unternehmer Eugen Block will im Prozess gegen seine Tochter Christina Block wegen der Entführung seiner Enkelkinder nicht aussagen. Der 85-Jährige sei nun als Zeuge geladen, werde aber von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, teilte eine PR-Agentur im Auftrag Blocks in Hamburg mit. Als Begründung führt er an, dass er die Vorsitzende Richterin für befangen hält. Er habe zudem eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Präsidentin des Landgerichts gestellt. 

Eugen Block hält die Richterin demzufolge für befangen, weil im September ein Text über sie in einer Hamburger Tageszeitung erschienen ist. Darin wurde sie nicht selbst zitiert, aber eine andere Richterin bezeichnet sie unter anderem als «absolute Vollblut-Richterin, die uns hier in Hamburg wirklich guttut». 

Beschwerde hat keinen Einfluss auf das Block-Verfahren

Das Landgericht Hamburg konnte den Eingang einer solchen Dienstaufsichtsbeschwerde - wie üblich - weder bestätigen noch dementieren. «Wenn eine solche eingereicht wird, wird sie stets den gesetzlichen Maßgaben entsprechend bearbeitet», sagte eine Sprecherin dazu. Das finde dann gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren im Rahmen der Dienstaufsicht statt. Gleichzeitig habe das «keinen unmittelbaren Einfluss auf laufende Hauptverhandlungen».

Ein Befangenheitsantrag liege dem Gericht indes nicht vor. «Ein Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende, der an den angesprochenen Artikel – in dem sich die Vorsitzende Richterin selbst gar nicht äußert – anknüpfen würde, wurde hingegen nicht gestellt», sagte die Sprecherin.

Die Sprecherin wies zudem darauf hin, dass ein Zeuge sich lediglich dann auf sein Aussageverweigerungsrecht stützen kann, wenn er mit seiner Aussage sich oder Angehörige belasten würde. Allein die Annahme, die Richterin könne befangen sein, reiche nicht als Begründung. 

Nahe Angehörige von Beschuldigten können auch wegen des Zeugnisverweigerungsrechts schweigen. Darauf bezog sich die Agentur in Blocks Auftrag nicht.

Prozess gegen Christina Block läuft seit Juli

Christina Block, die Tochter des Steakhaus-Ketten-Gründers Eugen Block, steht seit Juli in Hamburg vor Gericht. In dem Prozess vor dem Hamburger Landgericht geht es um die Entführung zweier ihrer Kinder. Die 52-Jährige ist angeklagt, während eines Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt zu haben, ihre Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark zu entführen. Block bestreitet das, hat vor Gericht bereits ausführlich ausgesagt und Fragen beantwortet. Es gibt sechs Mitangeklagte.

Der Prozess in Hamburg wird am Donnerstagvormittag fortgesetzt. Ob und welche Zeugen am 20. Verhandlungstag befragt werden, werde erst am Mittwoch feststehen, sagte eine Gerichtssprecherin.


Bildnachweis: © Markus Scholz/dpa
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