Bei einer Großübung der Bundeswehr im oberbayerischen Erding hat die Polizei einen Soldaten angeschossen. Ein Sprecher des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr sagte der dpa, eine Fehlinterpretation vor Ort habe zu einer Schussabgabe zwischen der übenden Truppe und der von der Bevölkerung gerufenen Polizei geführt. Ein Soldat sei leicht verletzt, im Krankenhaus behandelt und bereits wieder entlassen worden. Die Polizei teilte mit, dass sie wegen eines Mannes mit einer Waffe alarmiert worden und deswegen mit mehreren Einsatzkräften angerückt sei. «Wie sich im Nachgang herausstellte, handelte es sich bei dem mitgeteilten Waffenträger um einen Bundeswehrangehörigen, der im Rahmen einer Übung vor Ort war», hieß es in einer Mitteilung. Bei der Großübung Marshal Power sollte der Kampf hinter einer fiktiven Frontlinie im Verteidigungsfall geübt werden - zusammen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften. Das Besondere: Die etwa 500 Soldaten der Feldjäger und die rund 300 zivilen Einsatzkräfte üben nicht auf abgezäunten Truppenübungsplätzen, sondern in der Öffentlichkeit. Die Einsatzkräfte sollen laut Bundeswehr das Vorgehen gegen Bedrohungen hinter einer fiktiven Frontlinie, im sogenannten «rückwärtigen Raum», trainieren - zum Beispiel gegen Drohnen, Sabotage oder sogenannte «irreguläre Kräfte». Damit sind bewaffnete Kämpfer gemeint, die nicht einer staatlichen Armee zuzurechnen sind. Angenommen wird dafür ein Szenario, in dem ein Nato-Mitgliedsstaat angegriffen wird und das Bündnis verteidigt werden muss. Dabei sollen auch die Arbeit an Tatorten, die Lenkung des Verkehrs, das Aufspüren von Waffenlagern, die Bekämpfung von illegalem Waffenhandel und der Schutz von kritischer Infrastruktur trainiert werden, zum Beispiel am stillgelegten Atomkraftwerk Isar 2. Auch die Abwehr von gegnerischen und den Einsatz von eigenen Drohnen sollen die Soldaten üben.
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Polizei schießt bei Übung Bundeswehrsoldaten an
Bei einer Großübung der Bundeswehr kommt es zu einer folgenschweren Verwechslung: Ein Soldat wird angeschossen - von der Polizei.
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