10. März 2026 / Aus aller Welt

Ex-Politiker bestreitet Kindesmissbrauch – Lehrerin gesteht

Ein früherer Bundestagsabgeordneter und eine Lehrerin stehen wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht. Die Frau räumt Kindesmissbrauch ein – der Ex-FDP-Mann wehrt sich. Was kann der Prozess aufklären?

Der angeklagte Ex-Parlamentarier (l) bestreitet vor Gericht den Vorwurf des Kindesmissbrauchs.
Veröffentlicht am 10. März 2026 um 15:39 Uhr

Aussage gegen Aussage: Ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter hat vor Gericht Vorwürfe des Kindesmissbrauchs bestritten. Er habe den Jungen nicht berührt, sagte der 69-jährige Hartmut Ebbing zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Braunschweig. Die mitangeklagte Frau aus Goslar in Niedersachsen räumte dagegen die Vorwürfe aus der Anklage ein und widersprach dem früheren Politiker aus Berlin.

Dem ehemaligen FDP-Mitglied und der Lehrerin wird von der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorgeworfen, 2021 sexuelle Handlungen an dem damals siebenjährigen Sohn der Frau vorgenommen zu haben. Der 52-Jährigen wird zudem vorgeworfen, Bilder ihrer Taten gemacht und an den Angeschuldigten geschickt zu haben, weil sie davon ausging, dass er sich darüber freuen würde.

In Chats ging es schnell um sexuelle Themen 

Für die Verlesung der Anklage benötigt der Staatsanwalt nur fünf Minuten. Die beiden sollen sich 2021 über ein Dating-Portal kennengelernt haben und eine kurze sexuelle Beziehung eingegangen sein. Die Mutter von acht Kindern sei auf der Suche nach einem Partner gewesen. Er soll in den Chat immer wieder auf sexuelle Themen zu sprechen gekommen sein. Es ging dabei etwa um ein Lebensmodell mit einer Art Freikörperkultur, um «Familienpetting» und Fotos von leicht bekleideten oder auch nackten Kindern.

Die Frau räumte anschließend ein, eindeutige Bilder von zweien ihrer Söhne gemacht und an ihren Chatpartner geschickt zu haben. Immer wieder sei sie dazu gedrängt worden. «Ich habe es gemacht», sagte die Frau mit Tränen im Gesicht. Als die Nachrichten immer fordernder wurden und der Begriff der Kinderpornografie für sie immer klarer geworden sei, habe sie alles abgebrochen. 

Angeklagter: Habe kein Kind angefasst

Der Angeklagte berichtete in seiner Einlassung über jahrelange suchtartige Neigungen. Mit Blick auf die Beziehung räumte er «ständiges Drängeln» in den Chats ein und entschuldigte sich dafür. Der 69-Jährige bestand aber darauf, dass es sich ausschließlich um Fantasien handelte. Sein reales sexuelles Interesse habe der Frau gegolten. Er bestritt, den siebenjährigen Sohn angefasst zu haben. 

Die Lehrerin gab aber an, dass sie gesehen habe, wie der Mitangeklagte ihren Jungen bei einem Besuch in der Dusche berührt habe. Diese Darstellung wies der 69-Jährige als «schlicht falsch» zurück. Ihm zufolge sei es immer um die Fantasie gegangen, tatsächlich angefasst habe er kein Kind. Mit Blick auf den mutmaßlichen Tattag im September 2021 steht damit Aussage gegen Aussage. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bereits Bewährungsstrafe von zehn Monaten

Ausgangspunkt für die Ermittlungen und den Prozess in Niedersachsen war ein Verfahren gegen Ebbing in Berlin. Im Februar 2025 wurde er vom Amtsgericht Tiergarten wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der entsprechende Strafbefehl – und damit der Urteilsspruch – ist nach Angaben des Berliner Gerichts seit etwa einem Jahr rechtskräftig.

Im Kontext des Berliner Verfahrens wurden laut Staatsanwaltschaft Chatnachrichten und Bilddateien sichergestellt, die die Ermittler zu den mutmaßlichen Taten in Niedersachsen führten. Nach Berichten über die Braunschweiger Anklage reagierten die FDP und die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) öffentlich. Ebbing saß für die Liberalen von 2017 bis 2021 im Bundestag, bei der DIG war er Schatzmeister. 

Schneller Prozess erwartet 

Für das Verfahren in Braunschweig waren nur vier Verhandlungstage geplant. Nach dem Verlauf des Auftakts könnten davon sogar noch Termine wegfallen. Zu den Einlassungen der beiden Angeklagten hörte die Strafkammer nur eine Polizistin als Zeugin. Zudem sollte ein früherer Partner der 52-Jährigen befragt werden, weil die beiden fünf gemeinsame Kinder haben. Zu den angeklagten Taten kann dieser Mann nach Einschätzung des Gerichts nichts beitragen.

Nach der aktuellen Planung könnten bereits am 18. März die Plädoyers gehalten werden. Ein Urteil wäre dann am 20. März möglich.


Bildnachweis: © Michael Matthey/dpa
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