18. März 2026 / Aus aller Welt

Ex-Bundestagsabgeordneter wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

Ein ehemaliger Politiker und eine Lehrerin stehen wegen Missbrauchsvorwürfen vor Gericht. Die Frau gesteht, doch der Ex-FDP-Mann wehrt sich. Nun wird er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. (Archivbild)
Veröffentlicht am 18. März 2026 um 18:12 Uhr

«Erschreckend widerliche Chats» reichen der Richterin als Beweis: Ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig verhängte für den 69-jährigen Hartmut Ebbing eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Eine mitangeklagte Lehrerin aus Niedersachsen erhielt ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der ehemalige FDP-Mann, der für die Liberalen von 2017 bis 2021 im Bundestag saß, und die Lehrerin im Jahr 2021 sexuelle Handlungen an dem damals siebenjährigen Sohn der Frau vorgenommen haben. Die 52-jährige Mutter von acht Kindern hatte zudem eingeräumt, Bilder ihrer Taten gemacht und an den Angeschuldigten geschickt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich. 

Gericht verhängt längere Strafen als gefordert

Nach einem Prozess mit nur wenigen Verhandlungstagen und nur zwei Zeugen hatte der Staatsanwalt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft beantragt. Für die Frau hielt er ein Jahr auf Bewährung für angemessen. Mit dem Urteil ging das Gericht also für beide über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus.

Sie wolle nicht alle Details aus den «erschreckend widerlichen Chats» wiederholen, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe aber allein dreimal über die ihm vorgeworfene Tat geschrieben. Aus Sicht des Gerichts sei in den Nachrichten auch klargeworden, dass es sich um keine spontane Handlung gehandelt habe. Die Richterin sprach von einer «von langer Hand geplanten Tat an den Kindern». Die ganze Familie sei zerstört. 

Ex-Abgeordneter bestreitet Vorwürfe 

Der Verteidiger des früheren Parlamentariers hatte einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Ebbing bestreitet die Vorwürfe. Er habe den Jungen nicht berührt, hatte der 69-Jährige zum Prozessauftakt gesagt. In einer Einlassung berichtete er über jahrelange suchtartige Neigungen. Mit Blick auf die Beziehung räumte er «ständiges Drängeln» in den Chats ein und entschuldigte sich dafür. Er bestand aber darauf, dass es sich ausschließlich um Fantasien gehandelt habe. Sein reales sexuelles Interesse habe der Frau gegolten. 

Die Verteidigung der angeklagten Frau wollte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten erreichen. Für die suspendierte Lehrerin stehen nach dem Strafprozess weitere Fragen zum Sorgerecht für ihre Kinder und ein Disziplinarverfahren aus. Mit dem Urteil von mehr als einem Jahr dürfte die Frau ihren Beamtenstatus verlieren. Die Lehrerin sei deshalb aber kein Opfer, sagte die Richterin: «Die ganze Familie ist Opfer.» 

Verfahren in Berlin führte zu Ermittlungen in Niedersachsen 

Ausgangspunkt für die Ermittlungen und den Prozess in Niedersachsen war ein Verfahren gegen Ebbing in Berlin. Im Februar 2025 wurde er vom Amtsgericht Tiergarten wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der entsprechende Strafbefehl – und damit der Urteilsspruch – ist nach Angaben des Berliner Gerichts seit etwa einem Jahr rechtskräftig. Diese Strafe wurde in das heutige Urteil einbezogen.

Den Umgang des Berliner Gerichts mit Ebbing bezeichnete die Braunschweiger Richterin als «sehr, sehr großzügig». Im Kontext des Verfahrens in der Hauptstadt wurden laut Staatsanwaltschaft Chatnachrichten und Bilddateien sichergestellt, die die Ermittler zu den mutmaßlichen Taten in Niedersachsen führten. 

Rücktritte nach Bekanntwerden der Vorwürfe 

Nach Berichten über die Braunschweiger Anklage reagierten die FDP und die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) öffentlich. Die Partei habe ihn nach Bekanntwerden der Vorwürfe zum Austritt aufgefordert, dem er nachgekommen sei, zitierte der «Spiegel» im Februar einen Parteisprecher. Der Forderung der DIG zum sofortigen Austritt sei er auch nachgekommen, teilte die Gesellschaft mit. Ebbing war dort Schatzmeister.


Bildnachweis: © Michael Matthey/dpa
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