1. August 2025 / Aus aller Welt

Fat Comedys Anwalt: «Er hat verstanden»

Am Rande eines Boxkampfs 2022 hatte der Rapper Fat Comedy den Comedian Oliver Pocher geohrfeigt - und wurde später verurteilt. Jetzt wird ihm noch eine Ordnungshaft auferlegt. Sein Anwalt äußert sich.

Nach einem milden Urteil im Strafprozess muss der Rapper nun noch in Ordnungshaft (Archivbild)
Veröffentlicht am 1. August 2025 um 16:30 Uhr

Mit der gegen den Social-Media-Promi Fat Comedy verhängten Ordnungshaft kann nach Ansicht von dessen Anwalt die Akte im Streit mit Comedian Oliver Pocher geschlossen werden. 

Fat Comedys Anwalt Burkhard Benecken sagte auf dpa-Anfrage, sein Mandant sehe die Ordnungshaft als «berechtigten Denkzettel». Fat Comedy habe «endgültig verstanden», dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei und auch dort Persönlichkeitsschutz gelte. 

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hatte gegen den Internet-Star und Rapper wegen der Verbreitung eines Videos, das seine Attacke auf Oliver Pocher im Jahr 2022 zeigt, eine Ordnungshaft von zwölf Tagen verhängt. 

Statt der Ordnungshaft wäre auch ein Ordnungsgeld möglich gewesen, schilderte Benecken. Zwar sei auch die Ordnungshaft ein Schock für seinen Mandanten, aber: «Ein hohes Ordnungsgeld hätte ihn stärker getroffen.»

OLG sieht Verstöße in fünf Fällen

Laut OLG hatte der Rapper trotz gerichtlicher Verbote das Video verbreitet, das seinen Ohrfeigen-Angriff auf Pocher am Rande eines Boxkampfes in Dortmund 2022 zeigt. Eine Sprecherin hatte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag gesagt, dass er in fünf Fällen gegen die entsprechenden Unterlassungsanordnungen verstoßen habe. 

Die Aufnahmen nutze er, «um seine eigene mediale Popularität zu steigern und die Demütigung des Gläubigers fortlaufend zu perpetuieren», befand das Gericht. Das Magazin «Legal Tribune Online» hatte zuerst über die verhängte Ordnungshaft berichtet. Benecken sagte, wann Fat Comedy die Ordnungshaft antrete, sei noch offen. 

In einem Strafverfahren war der Rapper im März 2024 vom Amtsgericht Dortmund wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt worden. Damals hatte er beteuert, er bereue nicht nur die Ohrfeige, sondern auch, dass er das Video von der Tat und weitere Postings auf Social Media verbreitet habe.


Bildnachweis: © Dieter Menne/dpa
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