Der Berufungsprozess gegen die Schlagersängerin Melanie Müller (37) wegen Hitlergruß-Vorwürfen biegt auf die Zielgerade ein. Am Montag (10.00 Uhr) steht der vorerst letzte Verhandlungstermin vor dem Landgericht Leipzig an. Die Kammer muss aber noch über zwei Beweisanträge der Verteidigung entscheiden, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte. Es geht um ein Konzert in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022 in Leipzig. Dort soll die Schlagersängerin den Hitlergruß gezeigt haben. Zudem soll sie einen anderen Mann ermuntert haben, den Gruß ebenfalls zu zeigen, und weitere Anwesende ihr mit «Heil-Rufen» zu antworten. Ermittler hatten außerdem im August 2023 bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm eines Kokaingemischs und eine Ecstasy-Tablette entdeckt. Müller hatte sich nach Bekanntwerden der Ermittlungen von rechtsradikalen Äußerungen öffentlich distanziert. In einem Instagram-Video erklärte sie, sie sei «bestürzt und empört». «Ich möchte mich von derartigen Personen und Gedankengut klar und deutlich distanzieren und verurteile dieses auch aufs Schärfste.» Mit Nazis und Rechtsradikalen habe sie nichts zu tun. In beiden Verfahren hatte sie über ihren Verteidiger erklärt, die Geste sei zum Anfeuern des Publikums gedacht gewesen und habe keine politische Aussagekraft. Die Armbewegung habe sie schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: «Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi». Aus dem Publikum seien zahlreiche rechtsextreme Sprüche skandiert worden. Als Melanie Müller diese mitbekam, habe sie das Konzert abgebrochen, betonte ihr Verteidiger. Auch den Vorwurf des Drogenbesitzes ließ die frühere RTL-Dschungelkönigin zurückweisen. Die Drogen hätten einer Freundin gehört, die sie kurz zuvor besucht hatte. Diese habe die Handtasche zurückgelassen, in der Drogen gefunden worden waren. Das Amtsgericht Leipzig hatte Müller im August 2024 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, insgesamt also 80.000 Euro, verurteilt. Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – insgesamt also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert und Berufung gegen das Urteil eingelegt. Müller hatte in dem Verfahren vor dem Amtsgericht gesagt, dass sie bis zu dem Vorfall zahlreiche Auftritte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und auf Mallorca gehabt hatte. «Jetzt habe ich nur noch auf Mallorca Auftritte. Alles andere ist weg», hatte sie erklärt. Da sie keine konkreten Angaben zu ihrem Einkommen machte, habe dies geschätzt werden müssen, erläuterte der Richter. Die Angeklagte habe noch immer zahlreiche Auftritte auf Mallorca und jeweils eine Wohnung in Deutschland und auf der spanischen Urlaubsinsel, betonte der Richter. «Sie haben einen auffällig luxuriösen Lebensstil», sagte er. Er schätzte daraufhin das Einkommen Müllers auf etwa 15.000 Euro pro Monat. Melanie Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow «Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!» und war danach noch in zahlreichen weiteren TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin singt sie auf Mallorca und tritt bei gebuchten Veranstaltungen auf.Wie lauten die Vorwürfe?
Was sagt Müller dazu?
Wie lautete das Urteil des Amtsgerichts?
Richter hatte Einkommen geschätzt: «Auffällig luxuriöser Lebensstil»
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Hitlergruß-Vorwurf gegen Melanie Müller: Urteil naht
Die Schlagersängerin Melanie Müller steht erneut vor Gericht. Die Vorwürfe: Sie soll bei einem Konzert den Hitlergruß gezeigt und Drogen besessen haben. Der Berufungsprozess geht nun in die Endphase.
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