17. November 2025 / Aus aller Welt

Ist das Kiff-Verbot im Englischen Garten rechtens?

Die bayerische Staatsregierung verbietet das Kiffen im Englischen Garten in München. Aber darf sie das überhaupt?

Kiffen verboten? Darüber muss der Verwaltungsgerichtshof entscheiden. (Symbolfoto)
Veröffentlicht am 17. November 2025 um 13:24 Uhr

Darf im Englischen Garten in München gekifft werden? Mit dieser Frage hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beschäftigt. Zwei Männer richten sich mit einer sogenannten Normenkontrollklage gegen das Verbot der bayerischen Staatsregierung, im Englischen Garten sowie im angrenzenden Hof- und Finanzgarten zu kiffen. 

«Die Alt-68er haben hier schon gekifft», sagt Emanuel Burghard, der einer der beiden Kläger ist und nicht verstehen kann, warum auf einem mehr als zwei Millionen Quadratmeter großen Areal das Kiffen per se verboten sein soll - auch in Bereichen weit weg von Spielplätzen. Der Englische Garten gilt als eine der größten innerstädtischen Parkanlagen weltweit, ist größer als der Central Park in New York und der Hyde Park in London. 

Jahrzehntelang hätten Ordnungsbehörden Augen und Nasen weggedreht, wenn sie im Englischen Garten jemanden mit Joint entdeckt hätten - ausgerechnet nach der (Teil-)Legalisierung aber seien die Kontrollen verstärkt worden, sagt Burghard. 

Nach Angaben der für den Englischen Garten und weitere Parkanlagen zuständigen bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung wurden seit Einführung des entsprechenden Verbots innerhalb von anderthalb Jahren gerade einmal fünf Verstöße dagegen offiziell registriert, die meisten davon im an den Englischen Garten angrenzenden Hofgarten. 

Die bayerische Staatsregierung, die auch nach der Teillegalisierung von Cannabis den deutschlandweit wohl härtesten Kurs gegen das Kiffen fährt, hatte das Verbot über die Schlösserverwaltung durchgesetzt, die für staatliche Parks in Bayern zuständig ist. Die bundesweite Legalisierung an sich hatte Bayern trotz erbitterten Widerstandes nicht verhindern können. 

Die Schlösserverwaltung argumentiert vor Gericht mit Gesundheits- und Jugendschutz und befürchtet Geruchsbelästigung durch Rauchschwaden von Joints.

Die Kläger gehen - ebenso wie ihr Anwalt - davon aus, dass die Staatsregierung über die ihr unterstellte Verwaltung versuche, «die Bundesregelung so weit wie möglich auszuhebeln» und sprechen von einer «drogenpolitischen Maßnahme im Gewande einer Nichtraucherschutz-Richtlinie». 

Schon im Juli Dämpfer für Staatsregierung

Erst im Juli hatte der Verwaltungsgerichtshof dem harten Cannabis-Kurs der Staatsregierung allerdings einen Dämpfer verpasst: Nach einem Beschluss des Gerichts ist das Kiffen im nördlichen Teil des Englischen Gartens in München vorläufig erlaubt. Eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit sei dort «nicht belastbar zu begründen», entschied das Gericht. 

Das Gericht äußerte auch während der jüngsten Verhandlung bereits Zweifel daran, ob - wie von der Schlösserverwaltung behauptet - tatsächlich eine abstrakte Gesundheits- und Belästigungsgefahr von Menschen ausgeht, die in der weitläufigen Parkanlage einen Joint rauchen: «Sie müssen diese Belästigung auch irgendwie für die gesamte Parkanlage begründen können.» Eine Entscheidung soll in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Sie dürfte auch Auswirkungen auf staatliche Parkanlagen anderswo in Bayern haben.

Seit Mai 2024 gilt übrigens die entsprechende Änderung der Parkanlagenverordnungen, in der es heißt, es sei untersagt, «Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten». Es gilt auch für den Hofgarten in Bayreuth.


Bildnachweis: © Peter Kneffel/dpa
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