25. Mai 2026 / Aus aller Welt

Mehr Kinder als vermisst gemeldet

Kindesentziehungen, Ausreißer, Streit: Hinter jeder Vermisstenmeldung steckt ein Schicksal. Was das BKA zum Anstieg der Fallzahlen und den Hintergründen sagt.

Das BKA hat neue Zahlen zu Fällen vermisster Kinder veröffentlicht. (Symbolbild)
Veröffentlicht am 25. Mai 2026 um 06:00 Uhr

In Deutschland sind mehr als 1.900 Kinder als vermisst gemeldet - etwas mehr als vor einem Jahr. Zum Stichtag 1. Mai gab das Bundeskriminalamt (BKA) die Zahl derartiger Vermisstenfälle mit bundesweit 1.933 an. Ein Jahr zuvor seien es 1.810 offene Fälle gewesen, teilte die Ermittlungsbehörde der Deutschen Presse-Agentur zum heutigen Tag der vermissten Kinder mit. Darunter sind den Angaben zufolge aktuelle Vermisstenmeldungen, aber auch jene, die seit Jahren ungeklärt sind.

Hohe Aufklärungsquote

Die meisten Fälle können laut BKA aufgeklärt werden. Im vergangenen Jahr habe es insgesamt 19.253 Fälle vermisster Kinder gegeben - 18.509 hätten sich erledigt. Die Behörde sprach von einer Aufklärungsquote von 96,5 Prozent.

Zum Vergleich: 2018 waren demnach insgesamt 15.500 Kinder als vermisst gemeldet. «Auch wenn die Fallzahlen deutlich gestiegen sind, so bleibt die Aufklärungsquote nahezu gleichbleibend hoch», teilte ein Sprecher mit. Gemeint sind Fälle von Mädchen und Jungen bis einschließlich 13 Jahren. 

Was ist über die Hintergründe bekannt?

«Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass nach drei Monaten bereits 96 Prozent der Fälle erledigt sind», teilte der Sprecher mit. Bei einem Großteil der vermissten Kinder handele es sich um Fälle von Kindesentziehungen, Dauerausreißern oder unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. «Auch kann Streit mit den Eltern als mögliche Ursache angeführt werden.»

Nur bei einem sehr geringen Teil müsse von einem Unglücksfall oder einer Straftat ausgegangen und befürchtet werden, «dass sich die Betroffenen in einer Situation der Hilflosigkeit befinden oder nicht mehr am Leben sind», so der Sprecher. Der älteste ungeklärte Vermisstenfall stammt aus dem Jahr 1957. 

Laut BKA gelten Minderjährige für die Polizei als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist.


Bildnachweis: © Katharina Kausche/dpa
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