Die Ärzteschaft in Deutschland klagt über eine steigende Zahl von Übergriffen durch Patientinnen und Patienten sowie Angehörige. Unter Berufung auf eine Leser-Umfrage des «Deutschen Ärzteblatts» sagte Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt auf einer Neujahrspressekonferenz in Berlin, die Übergriffe seien in den vergangenen Jahren zahlreicher geworden. Zwei Drittel der 1.619 Befragten dieser Umfrage gaben an, bereits Gewalt im beruflichen Kontext erfahren zu haben. «56 Prozent berichten, dass Gewalt im beruflichen Alltag zugenommen hat», so das Ärzteblatt. Das Blatt hatte von seiner Leserschaft wissen wollen, ob und in welchem Umfang sie selbst Opfer von Übergriffen geworden war. Die Hotspots seien in der ambulanten Versorgung vor allem die Bereiche für Anmeldung und Warten, sagte Reinhardt. Im stationären Bereich seien es die Notaufnahmen. «Das sind die Ebenen, in denen wir das am häufigsten feststellen.» Neben verbalen Angriffen erführen die Beschäftigten in großem Ausmaß auch körperliche Gewalt, aber auch Diskriminierungen verschiedener Art. Der Ärztepräsident betonte: «Wer Helferinnen und Helfer angreift, zerstört das Vertrauensverhältnis, auf dem medizinische Versorgung beruht, und gefährdet damit die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitswesens.» Angriffe auf Beschäftigte in Kliniken, Praxen, im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr müssten daher härter bestraft werden, forderte Reinhardt. In den genannten Fällen waren die Angreifer den Angaben zufolge überwiegend alleine handelnde männliche Personen, die eine medizinische Einrichtung als Patienten oder Angehörige aufgesucht haben, fasst das «Ärzteblatt» zusammen. Der Gesetzgeber will Ärztinnen und Ärzte künftig besser durch höhere Strafen schützen. Konkret sollen sie in besondere Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und Rettungskräften einbezogen werden, hatte das «Ärzteblatt» im Dezember unter Berufung auf einen Referentenentwurf berichtet. Das soll auch für Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden gelten. Demnach sieht das Bundesjustizministerium einen neuen Paragrafen 116 im Strafgesetzbuch vor. Tätliche Angriffe gegen Ärztinnen und Ärzte und ihre Mitarbeitenden sollten den gleichen Strafandrohungen unterliegen wie Angriffe gegen Rettungskräfte. Vorgesehen sind in einem Referentenentwurf Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Reinhard sagte: «So richtig und notwendig diese Maßnahmen sind, bleibt dennoch entscheidend, dass Strafverfolgungsbehörden ausreichend ausgestattet werden und Anzeigeverfahren einfacher, schneller und niedrigschwelliger gestaltet sind.»Ärzte fordern Strafverschärfung
Höhere Strafen geplant
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Tatort Wartezimmer: Ärzte beklagen mehr Übergriffe
Regelmäßig werden Patientinnen und Angehörige nach Darstellung der Ärzteschaft in Praxen und Kliniken übergriffig. Die Probleme sollen sich auf zwei Bereiche konzentrieren.
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