30. Oktober 2025 / Aus aller Welt

Missbrauch an Schülerin: Mehr als fünf Jahre Haft für Lehrer

Über fünf Jahre Haft für einen Erfurter Lehrer, der das Vertrauen einer Schülerin schamlos und sexuell ausnutzte. Der Vorsitzende Richter findet bei der Urteilsverkündung deutliche Worte.

Der verurteilte Lehrer hat sich bei seiner früheren Schülerin für den sexuellen Missbrauch entschuldigt. (Archivbild)
Veröffentlicht am 30. Oktober 2025 um 12:56 Uhr

Wegen des sexuellen Missbrauchs einer Schülerin ist ein Erfurter Lehrer zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 63-Jährige von 2016 bis 2020 in mehr als 80 Fällen an dem Mädchen vergangen hat. 

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert, die Verteidigung auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und elf Monaten plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Als strafmildernd wertete das Gericht das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten. Der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel sagte in der Urteilsverkündung, die Dimension und Umstände des Falls machten ihn fassungslos. Das psychisch labile Mädchen habe eine Schulter zum Anlehnen gesucht – und der Angeklagte habe daraus einen langjährigen sexuellen Missbrauch gemacht. Damit habe er sich als Lehrer als charakterlich ungeeignet erwiesen. Wer sich so verhalte, der habe von seinem Beruf nichts verstanden. 

Richter: Schule hat Fehler gemacht

Klare Worte richtete Pröbstel auch an das Gymnasium, an dem noch ein weiterer Lehrer des sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung von anderen Schülerinnen verdächtig ist: «Die Schule gibt ein verdammt falsches Bild ab.» Das Mädchen hatte sich an diesen – inzwischen angeklagten – Vertrauenslehrer wegen ihres sexuellen Missbrauchs gewandt. Dieser solle dann aber mit ihr pornografische Bilder ausgetauscht haben. Auch habe sich die Gymnasiastin an den Schulleiter gewandt und sei dort abgeblitzt. «Mit dem Schulleiter hätte ich gerne Tacheles geredet», zeigte sich der Vorsitzende Richter emotional bewegt. 

Mit dem Urteil soll laut Pröbstel auch ein deutliches Signal dafür gegeben werden, dass wer solche Straftaten in geschützten Räumen wie der Schule begehe, dafür auch entsprechend bestraft werde. Staatsanwältin Dorothee Ohlendorf hatte zuvor in ihrem Plädoyer appelliert, dass alle, die von Übergriffen und Belästigungen erfahren, das zur Anzeige bringen sollten.

Der 63-Jährige verpflichtete sich dazu, einen Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 30.000 Euro an die junge Frau zu zahlen. In seinem letzten Wort hatte er sich erneut bei seiner früheren Schülerin und deren Familie entschuldigt.


Bildnachweis: © Annett Gehler/dpa
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