10. April 2026 / Aus aller Welt

Mordprozess: Mann soll Ehefrau in Badewanne ertränkt haben

Eine 58-Jährige ertrinkt im Dezember 2021 in der eigenen Badewanne. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ihr Ehemann sie ermordet hat. Jetzt hat der Prozess in Köln begonnen.

Ein Mann ist wegen Mordes an seiner Ehefrau angeklagt. (Symbolfoto)
Veröffentlicht am 10. April 2026 um 15:21 Uhr

Vor dem Kölner Landgericht hat ein Prozess gegen einen Angeklagten wegen heimtückischen Mordes begonnen. Er soll seine Frau zunächst mit einem Schlafmittel sediert und sie dann in der Badewanne unter Wasser gedrückt haben, um einen Suizid vorzutäuschen. 

Am ersten Verhandlungstag bestritt der 63-Jährige in einer mehrstündigen Einlassung vehement die Vorwürfe und verwies auf frühere Suizidversuche seiner Frau. Sie habe seit Jahren an chronischen Schmerzen gelitten und sich in einem Verzweiflungszustand befunden. 

Schlaftabletten in Kaffee aufgelöst

Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass der Bauingenieur aus Wermelskirchen aufgrund einer «über Jahre andauernden und sich zum Schluss zuspitzenden schwierigen familiären Situation» beschlossen habe, seine Ehefrau zu töten. 

Dazu habe er am 28. Dezember 2021 zehn Schlaftabletten in ihrem Morgenkaffee aufgelöst, den die 58-Jährige noch im Bett liegend zu sich genommen habe. Nachdem sie eingeschlafen war, soll er sie vollständig bekleidet in eine mit warmem Wasser gefüllte Badewanne gelegt haben, «so dass sich ihr Kopf unterhalb des Wasserspiegels befand». 

Widersprüchliche rechtsmedizinische Gutachten

Für den Angeklagten überraschend sei seine Frau dann noch einmal wach geworden, mit dem Kopf aufgetaucht und habe nach Luft gerungen. «Daraufhin ergriff der Angeklagte die Oberarme der Geschädigten und drückte sie gewaltsam mit dem Kopf unter Wasser, bis der Tod eintrat», hieß es in der Anklage. Erst wesentlich später habe der Mann den Notruf gewählt und behauptet, er habe seine Frau leblos im Badezimmer vorgefunden.

Dass es erst jetzt, rund viereinhalb Jahre nach dem Tod der Frau, zur Hauptverhandlung gekommen ist, erklärte ein Landgerichtssprecher am Rande des Prozesses damit, dass im Ermittlungsverfahren zahlreiche widerstreitende rechtsmedizinische Gutachten vorgelegt worden seien. 

Urteil könnte im Juni fallen

Insbesondere gehe es um die Frage, ob die Verletzungen an der Leiche durch das von der Staatsanwaltschaft angenommene Unterwasserdrücken der Frau zu erklären seien. Oder aber, ob die Hämatome am Oberarm auch durch einen Suizid und die anschließenden Rettungsbemühungen der Sanitäter erklärt werden könnten, sagte der Gerichtssprecher. 

Der Angeklagte hatte zunächst in Untersuchungshaft gesessen, befindet sich seit März 2022 jedoch wieder auf freiem Fuß. Für den Prozess sind weitere sieben Verhandlungstage bis zum 22. Juni angesetzt.


Bildnachweis: © Rolf Vennenbernd/dpa
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