4. Juni 2026 / Aus aller Welt

Pflegekinder jahrelang misshandelt – mehrjährige Haftstrafe

Vier Geschwister werden in einer Wohngruppe untergebracht. Sie sollen in einem familienähnlichen Umfeld behütet aufwachsen. Doch was sie Jahre später zu Protokoll geben, macht fassungslos.

Gegen einen ehemaligen Leiter einer Wohngruppe erging wegen Gewalt gegen Pflegekinder eine Haftstrafe von mehr als drei Jahren. (Archivbild)
Veröffentlicht am 4. Juni 2026 um 20:32 Uhr

Vier Kinder sind in einer Wohngruppe über neun Jahre hinweg Gewalt ausgesetzt gewesen. Rund sieben Jahre nach der Auflösung des Projekts ist ein damaliger Leiter zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 45-jährigen Erzieher der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen schuldig.

«Der Einsatz von körperlicher und psychischer Gewalt hat zum Alltag der Kinder gehört, sie haben jeden Tag Angst verspürt», sagte die Vorsitzende Richterin. Sogenannte Polizeigriffe habe der Angeklagte eingesetzt, ständig an den Haaren gezogen, die Kinder beleidigt, sie häufig nachts wegen Vorkommnissen am Tage geweckt und aus den Betten gezogen. 

Ein Kind kam mit Verbrühungen ins Krankenhaus

Es sei zu Schlägen und teils zu erheblichen Verletzungen gekommen. Ein Junge sei fünf oder sechs Jahre alt gewesen, als ihn der Angeklagte viel zu heiß geduscht habe. Das Kind sei mit Verbrühungen am Rücken in ein Krankenhaus gekommen.

Zu Übergriffen kam es laut Anklage von Februar 2010 bis August 2019 in Berlin-Spandau und in Oranienburg (Brandenburg). Die Geschwister – anfangs zwei bis acht Jahre alt - hätten damals in einer familienanalogen Wohngruppe unter der Leitung des Angeklagten und seiner Ehefrau gelebt. Beide seien allerdings kurz nach abgeschlossener Erzieherausbildung ohne Erfahrung gewesen, es habe auch keine wesentlichen Unterstützungsangebote durch den Träger gegeben und kaum Kontrollen. 

Akten blieben jahrelang liegen

Das Verfahren war 2019 ins Rollen gekommen. Damals hatte das älteste Mädchen erste Vorwürfe erhoben und damit die Notbremse gezogen, so das Gericht. Auch ihre Geschwister hätten danach über Vorfälle berichtet. Die Wohngruppe habe sich nicht halten lassen. 2020 seien die Kinder von der Polizei zwar vernommen worden, danach aber sei lange nichts passiert - «die Akten lagen rum». Im Strafmaß habe das Gericht das Geständnis des Angeklagten berücksichtigt.


Bildnachweis: © Jens Kalaene/dpa
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