12. Juni 2025 / Aus aller Welt

Projekt kauft 110 Schwarzfahrer aus Gefängnis frei

Wer ohne Fahrschein unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Wird die Strafe nicht gezahlt, droht Haft. Die Kampagne «Freiheitsfonds» befreit Betroffene aus dem Gefängnis.

Bislang ist das Fahren ohne gültigen Fahrschein eine Straftat. (Archivbild)
Veröffentlicht am 12. Juni 2025 um 10:20 Uhr

Du kommst aus dem Gefängnis frei: Das Projekt «Freiheitsfonds» kauft heute nach eigenen Angaben bundesweit rund 110 Menschen aus der Haft frei, die wegen Schwarzfahrens einsitzen. Verbunden damit sei ein Appell an die neue Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), diese Praxis zu beenden, teilte die Kampagne mit.

Wer sich eine Fahrt ohne Ticket «in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten», muss nach Paragraf 265a Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen. Wird die Strafe nicht gezahlt, droht eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. «Betroffen sind vor allem erwerbslose, obdachlose und Menschen mit geringem Einkommen», teilte der «Freiheitsfonds» mit. Die SPD möchte das Schwarzfahren schon länger entkriminalisieren. 

«Jetzt zeigt sich, ob die SPD zu ihrem Wort steht», sagte «Freiheitsfonds»-Gründer Arne Semsrott. Justizministerin Hubig habe die Chance, Paragraf 265a abzuschaffen «und damit gleichzeitig die Justiz zu entlasten und Steuern in Millionenhöhe zu sparen». Insgesamt habe das Projekt bereits rund 1.400 Menschen aus dem Gefängnis befreit und dem Staat etwa 20 Millionen Euro Unterbringungskosten gespart.


Bildnachweis: © Lukas Schulze/dpa
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