7. Januar 2026 / Aus aller Welt

Gericht: «Hose näher als Hirn» – Richter verurteilt

Ein Richter nutzt seine Macht am Arbeitsplatz – und wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Was das Gericht zu dem Fall sagt.

Ein Richter (vorn) trieb es vor allem während seiner Arbeitszeit zu weit ‒ und wurde dafür nun von einem Kollegen verurteilt.
Veröffentlicht am 7. Januar 2026 um 13:26 Uhr

Zwei Fälle sexueller Belästigung am Arbeitsplatz kommen einen Richter aus dem Kreis Steinfurt teuer zu stehen. Eine Geldstrafe von 7.000 Euro muss der Jurist wegen übergriffiger Handlungen während seiner Dienstzeit gegen eine Richterin zahlen. In zwei Fällen wurde er verurteilt. In allen weiteren Anklagepunkten wurde der 44-Jährige freigesprochen.

Jurist wollte Kollegin zweimal gegen ihren Willen küssen 

Der angeklagte Richter des Amtsgerichts Lingen hatte nach Überzeugung des Landgerichts Osnabrück bei zwei verschiedenen Gelegenheiten versucht, seine Kollegin gegen ihren Willen auf den Mund zu küssen. 

Laut dem Vorsitzenden Richter war der Verurteilte schon lange in der niedersächsischen Justiz tätig. Der verheiratete Familienvater habe in seinem Beruf unter anderem durch sein «selbstbewusstes und sicheres Auftreten» Ansehen erworben. Als Vorsitzender der Strafvollstreckungskammer habe er jedoch seine Stellung genutzt, um seinen «sexuellen Bedürfnissen nachzugehen». 

Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr und vier Monate Haft 

In seiner abschließenden Stellungnahme vor der Urteilsverkündung sprach der nun Verurteilte rund zwei Stunden lang ohne Unterbrechung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert. Die Anklage hielt den vorläufig vom Dienst suspendierten Juristen nicht nur wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung für schuldig. 

Zusätzlich hatte sie ihm die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in drei Fällen sowie sexuelle Belästigung und Nachstellung vorgeworfen. Die Verteidigung hatte hingegen einen Freispruch beantragt. 

Der Verurteile hat sich nach Ansicht des Gerichts vor allem Frauen genähert, die erst seit kurzer Zeit am Amtsgericht und damit sozial noch nicht etabliert waren. Mehrere seiner Affären seien zwar zunächst einvernehmlich gewesen, doch ein einseitiges Ende seitens der Frau habe er mehrfach nicht akzeptieren wollen. 

Viele wollten mit dem Verurteilten nicht zusammenarbeiten 

Er habe sich etwa unter einem dienstlichen Vorwand die private Handynummer einer Kollegin gesichert, später «flirty talk» und «dirty talk» initiiert, wie es der Vorsitzende Richter formulierte. Wiederholt dominantes Verhalten des Verurteilten wurde dem Gericht übereinstimmend von mehreren Personen bestätigt. 

Viele hätten mit dem Angeklagten nicht zusammenarbeiten wollen. «Wir sind kein Moralgericht, aber von einem Richterkollegen wird man ein Mindestmaß an Anstand erwarten dürfen», sagte der Vorsitzende Richter. 

Strafrechtlich relevant wurden zwei Fälle: Als der Verurteilte nach Ansicht des Gesichts versuchte, eine Kollegin gegen ihren Willen unvermittelt auf den Mund zu küssen. Und etwa eine Woche später versuchte er es demnach trotz ihres klaren Neins erneut mit derselben Kollegin in seinem Büro. Er habe sie dabei gegen eine Tür gedrückt. In beiden Fällen habe er sich strafbar gemacht. 

Verurteilter hatte etwa zweijährige Affäre mit Kollegin 

Auch moralisch wirkte der Richter auf den Verurteilten ein: «Wenn ich meiner Frau all das erzählen würde, dann hätte ich morgen eine andere Anschrift.» 

Mit einer Kollegin führte der Verurteilte eine etwa zweijährige Affäre ‒ bis die Frau diese beendete. Dies wollte der Jurist jedoch nicht akzeptieren, obwohl seine Kollegin ihm etwa mit Nachrichten wie «Bitte hör auf, mir diese Nachrichten zu schreiben» ihren Widerwillen klar signalisierte. Den Tatvorwurf der Nachstellung sah das Gericht damit jedoch noch lange nicht erfüllt. 

Mehrere Aussagen der Frauen reichten nicht aus 

Stellenweise stand für das Gericht Aussage gegen Aussage, in einigen Fällen stellte es auch Ungereimtheiten in den Äußerungen der Frauen fest. Obwohl die Zeuginnen nach Ansicht des Richters nicht gelogen haben, reichten viele Aussagen nicht für eine strafrechtliche Verurteilung. 

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er das objektive Tatgeschehen eingeräumt hatte und nicht vorbestraft war. Zu seinen Lasten stellte es jedoch fest, dass der Jurist die Taten während seiner Dienstzeit im Gericht verübt und dabei seine Machtposition ausgenutzt habe. 

Richter: «Hose einfach näher als das Hirn» 

Mit mindestens fünf Arbeitskolleginnen hatte der verurteilte Jurist laut Urteil eine Affäre oder versuchte zumindest, diese einzugehen. Der Richter sagte in seiner Urteilsverkündung: «Bei ihnen war die Hose einfach näher als das Hirn.» Der Verurteilte kann binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.


Bildnachweis: © David Ebener/dpa
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