5. November 2025 / Aus aller Welt

Schwulenhass? Prozess nach Mord an Kellner vor 22 Jahren

Rund 22 Jahre lang liefen die Ermittlungen in einem Mordfall in Bad Driburg ins Leere. Dann führte ein erneuter DNA-Reihentest zu einem 57-Jährigen. Gegen ihn begann nun der Prozess in Paderborn.

Am Landgericht hat ein Mordprozess in einem Jahrzehnte zurückliegenden Fall begonnen (Archivbild)
Veröffentlicht am 5. November 2025 um 15:31 Uhr

Rund 22 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Kellners in Bad Driburg in Ostwestfalen hat am Landgericht Paderborn der Mordprozess gegen einen 57-Jährigen begonnen. Der Mann aus Kürten im Rheinisch-Bergischen Kreis wird beschuldigt, im November 2003 seinen 29 Jahre alten Nachbarn ermordet zu haben. Der Angeklagte äußerte sich am ersten Verhandlungstag nicht zu den Vorwürfen. 

Anfang 2025 brachte ein DNA-Test den Durchbruch 

Der Kellner war von der Polizei in seiner Wohnung gefesselt und erdrosselt aufgefunden worden. Zunächst vermutete die Polizei eine Tat unter Schwulen, konnte aber keinen Verdächtigen ermitteln. 

In dem sogenannten Cold-Case-Fall hatte es 2003 und 2004 eine DNA-Reihenuntersuchung gegeben, allerdings zunächst ohne Erfolg. Dann wurden die damaligen Spuren vom Tatort und vom Leichnam mit modernen wissenschaftlichen Methoden noch einmal untersucht. 

Eine erneute Massenuntersuchung mit Speichelproben bei 120 bekannten Kontaktpersonen des Getöteten brachte laut Ermittlern schließlich Anfang 2025 den Durchbruch. Eine konkrete Spur führte zu dem 57-Jährigen. 

Geldnot und feindliche Einstellung gegenüber Homosexuellen

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, den 29-Jährigen in seiner Wohnung überrumpelt, gefesselt und mit einem Staubsaugerkabel stranguliert zu haben. Zum Tatmotiv hieß es bei der Anklageverlesung am Mittwoch, der Handwerker habe aus einer feindlichen Einstellung gegen homosexuelle Menschen und aus Geldnot gehandelt. 

Der Deutsche soll auch das Kellner-Portemonnaie mit 100 bis 150 Euro sowie Handy und Webcam des Opfers an sich genommen haben. Um ein Verreisen des Getöteten vorzutäuschen und eine schnelle Entdeckung der Leiche zu verhindern, habe der Angeklagte den Wagen seines Opfers in größerer Entfernung auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt. 

Für den Prozess sind noch acht weitere Verhandlungstage bis Januar 2026 angesetzt.


Bildnachweis: © David Inderlied/dpa
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