16. Mai 2025 / Aus aller Welt

Stromfalle für Nachbarin - Vier Jahre Haft für 61-Jährigen

Er setzte einen Rollator und einen Einkaufswagen vor seiner Wohnungstür unter Strom. Potenzielles Opfer: eine Nachbarin. Nun wird der Mann wegen versuchten Mordes verurteilt.

Ein Angeklagter wird wegen versuchten Mordes zu einer Haftstrafe verurteilt. (Archivbild)
Veröffentlicht am 16. Mai 2025 um 13:47 Uhr

Weil er seinen Rollator und einen Einkaufswagen zur Tötung einer Nachbarin unter Strom setzte, ist ein 61-Jähriger in Freiburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte habe sich des versuchten Mordes schuldig gemacht, urteilte das örtliche Landgericht.

Der Mann habe es billigend in Kauf genommen, die ihm verhasste Nachbarin zu töten, sagte der Vorsitzende Richter Arne Wiemann. «Gott sei Dank ist nichts passiert.» Das Gericht blieb etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für viereinhalb Jahre Haft plädiert hatte. 

Auch Kinder waren gefährdet 

Auch andere Bewohner des Mehrfamilienhauses in Denzlingen nördlich von Freiburg seien mit der Stromfalle an Rollator und Einkaufswagen vor der Wohnungstüre des Mannes gefährdet worden, sagte der Vorsitzende Richter. Er erinnerte daran, dass an dem Tag der Tat im Juli vergangenen Jahres ein Kindergeburtstag im Haus gefeiert wurde. 

Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft, er wurde in einem Rollstuhl in den Gerichtssaal gefahren. Er nahm das Urteil gefasst auf. Es ist bisher nicht rechtskräftig - innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden. Der Anwalt des Angeklagten, Robert Phleps, sagte am Rande, es sehe nach einer Revision aus - endgültig entschieden sei es aber bisher nicht. 

Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte vor Gericht eingeräumt, dass er der Frau in dem Nachbarschaftsstreit einen Stromschlag versetzen wollte. Er habe aber nicht die Absicht gehabt, sie zu töten. 

Rollator und Caddie standen vor der Wohnungstür 

Der Rollator und der Caddie standen laut Gericht zusammengeschoben vor der Wohnungstür des Mannes im zweiten Obergeschosse des Hauses. Ein lebensgefährlicher Stromschlag habe bei gleichzeitigem Berühren bestimmter Stellen des Rollators und des Einkaufswagens gedroht.


Bildnachweis: © Christian Böhmer/dpa
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