17. März 2026 / Aus aller Welt

Studie: Kaum Nutzen von Cannabis bei psychischen Leiden

Cannabis wird zunehmend per Rezept verschrieben. Doch insbesondere bei psychischen Erkrankungen gibt es große Zweifel an seinem Nutzen. Dafür hat es Risiken.

Die Bundesregierung will dem Missbrauch von medizinischem Cannabis entgegenwirken.
Veröffentlicht am 17. März 2026 um 03:00 Uhr

Medizinisch eingesetztes Cannabis boomt – soll einer Überblicksstudie zufolge aber keinen belegbaren Nutzen bei Depressionen oder Angststörungen haben. Auch bei posttraumatischen Belastungsstörungen konnte in der im Fachjournal «The Lancet Psychiatry» veröffentlichten Studie zufolge kein erwiesener Nutzen festgestellt werden, wie ein Forschungsteam von der Universität Sydney schreibt. Eine Expertin hat Zweifel an den Aussagen.

Die Forschenden ziehen ihr Fazit, nachdem sie systematisch Daten und Befunde aus 54 internationalen klinischen Studien mit insgesamt 2477 Patienten ausgewertet haben, die aus dem Zeitraum von 1980 bis 2025 stammen. Nach eigenen Angaben hat das Team damit die bisher größte Meta-Analyse dieser Art zu dem Thema durchgeführt.

Möglicherweise leichte Effekte bei Autismus oder Tourette

Einen gewissen Nutzen könnten medizinische Cannabisprodukte bei Autismus, Schlaflosigkeit oder dem Tourette-Syndrom haben, schreibt das Team. «Aber die generelle Qualität der Befunde für diese Krankheiten ist niedrig», betont der federführende Autor Jack Wilson. «Ohne hochwertige medizinische Unterstützung oder begleitende Therapie ist der Einsatz von medizinischem Cannabis in diesen Fällen selten gerechtfertigt.»

Vielmehr bestehe das Risiko, dass aufgrund der Anwendung von Cannabinoiden wirksamere Therapien verzögert oder unerwünschte Nebenwirkungen ausgelöst werden könnten. «Der routinemäßige Konsum von medizinischem Cannabis könnte mehr schaden als nützen», fasst Wilson zusammen.

Bessere Wirkung bei Schmerzen oder Epilepsie

Bei nicht-psychischen Leiden sieht es anders aus: Zur Linderung von Anfällen bei einigen Formen der Epilepsie, zur Verringerung von Spastiken bei Multipler Sklerose oder zur Behandlung einiger Arten von Schmerzen sei durchaus ein Nutzen von medizinischem Cannabis nachweisbar, so die Autoren. 

Die nicht an der Studie beteiligte Expertin für Cannabis in der Medizin, Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover, sieht Schwächen bei der Studie. So hätten etwa die Cannabinoide THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) teils «sehr unterschiedliche und zum Teil sogar gegensätzliche Wirkungen» bei Psychosen oder Angststörungen, würden aber in der Analyse pauschal gemeinsam bewertet. 

Bei einzelner Betrachtung gebe es sehr wohl Hinweise darauf, dass CBD eine Wirksamkeit bei sozialen Angststörungen habe und Hinweise, dass THC – alleine oder in Kombination mit CBD – Symptome posttraumatischer Belastungsstörungen mindere, so Müller-Vahl.

«Eine weitere Schwäche der Übersicht ist die Vermischung verschiedener Angststörungen. So erfolgte eine gemeinsame Auswertung für die generalisierte Angststörung und die soziale Angststörung», sagte die Expertin der Deutschen Presse-Agentur. Sie halte die in der Studie ausgesprochen «Warnung vor dem Einsatz von Cannabis-basierten Medikamenten für unbegründet».

Bundesregierung plant Beschränkungen

Seit 2017 kann medizinisches Cannabis in Deutschland legal verschrieben werden. Seit April 2024 fällt Medizinal-Cannabis zudem nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Die aktuelle Bundesregierung hat Verschärfungen auf den Weg gebracht, um Missbrauch einzudämmen. Denn: Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kritisierte schon vor einigen Monaten, es sei heute möglich, «mit wenigen Klicks» Cannabis als Medizin zu bekommen. 

Die Importe von Cannabis zu medizinischen Zwecken sind stark angestiegen – nach Angaben des Gesundheitsministeriums im ersten Halbjahr 2025 um über 400 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf rund 80 Tonnen. 

«Der massive Zuwachs der Importe von Cannabis sowie die Verordnungspraxis im Internet ohne jeglichen persönlichen ärztlichen Kontakt erfordern politisches Handeln», betonte Warken im Herbst in einer Mitteilung. 

Gesetzlich ausgeschlossen werden soll den Plänen des Kabinetts zufolge künftig eine Verschreibung nur in einer Videosprechstunde. Der Online-Versand von Cannabisblüten soll ebenfalls unterbunden werden, stattdessen sollen sie in Apotheken zu bekommen sein – auch dort mit Aufklärung und Beratung.


Bildnachweis: © Hendrik Schmidt/dpa
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