8. Januar 2026 / Aus aller Welt

«White Tiger»-Prozess startet ohne Öffentlichkeit

Er soll Kinder und Jugendliche im Internet dazu gebracht haben, sich selbst zu verletzen – bis hin zum Suizid. Der 21-Jährige nannte sich «White Tiger» und steht nun in Hamburg vor Gericht.

Bis Dezember sind in dem nicht öffentlichen Verfahren vor der Jugendkammer 82 Verhandlungstermine anberaumt. (Symbolbild)
Veröffentlicht am 8. Januar 2026 um 06:00 Uhr

Der unter seinem Foren-Namen bekanntgewordene mutmaßliche Pädokriminelle «White Tiger» steht ab Freitag (9.1.) in Hamburg vor Gericht. Da der heute 21-Jährige die mehr als 200 angeklagten Straftaten, darunter einen vollendeten und fünf versuchte Morde, selbst noch als Jugendlicher oder Heranwachsender begangen haben soll, findet die Verhandlung vor einer Jugendkammer der Großen Strafkammer des Landgerichts statt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Insgesamt sind für die Verhandlung bis Dezember 82 Verhandlungstermine anberaumt, wie das Gericht mitteilte. Neben dem Prozess um die Entführung der Block-Kinder ist es das zweite große Strafverfahren in Hamburg, das auch wegen seiner internationalen Tragweite weit über die Stadtgrenzen hinaus für Aufmerksamkeit sorgen dürfte.

Täter soll Opfer zum Suizid überredet haben

Insgesamt werden dem Angeklagten 204 Straftaten vorgeworfen, die er laut Gericht zwischen Januar 2021 und September 2023 zum Nachteil von über dreißig Kindern und Jugendlichen begangen haben soll. Der Deutsch-Iraner war im Sommer in Hamburg in der elterlichen Wohnung festgenommen worden.

Begangen haben soll er die Tötungsdelikte in mittelbarer Täterschaft. Das heißt, er soll seine Opfer dazu überredet haben, sich selbst zu töten. In einem Fall, bei einem 13-jährigen Jungen aus den USA, ist ihm das laut Anklage auch gelungen. Eine 14-jährige Kanadierin habe versucht, sich umzubringen.

«White Tiger» soll Gruppe von Cyberkriminellen geführt haben

«White Tiger» soll der Kopf einer Gruppe von Cyberkriminellen gewesen sein, die aus sexueller Motivation heraus Kinder im Alter von 11 bis 15 Jahren im Internet zu Gewalt gegen sich selbst gezwungen haben. Dabei soll er besonders verletzliche Kinder in sozialen Medien emotional von sich abhängig gemacht haben, um die von ihm initiierte starke Verbundenheit unter anderem für die Erstellung kinder- und jugendpornografischer Aufnahmen auszunutzen.

Die Opfer stammen nach Angaben der Ermittler aus Deutschland, England, Kanada und den USA. Eine junge Finnin wurde laut Gericht als Nebenklägerin geladen. Zwei der deutschen Opfer kommen demnach aus Hamburg, eines aus Niedersachsen.

Opfer sollten sich selbst in Livechats verletzen

Um Forderungen des Beschuldigten nach immer heftiger werdenden Inhalten 
nachzukommen, verletzten sich die Kinder laut Anklage in Livechats unter den Augen von Zuschauern selbst erheblich oder übten sexuelle Handlungen an sich aus. Hiervon soll «White Tiger» Aufzeichnungen gefertigt haben, um den Kindern anschließend mit deren Veröffentlichung zu drohen, sollten diese sich nicht noch gravierendere Selbstverletzungen vor laufender Kamera zufügen.

Die Hamburger Polizei hatte bereits im Jahr 2021 gegen den heute 21-Jährigen ermittelt. Damals ging es laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft um den Verdacht des Besitzes jugendpornografischer Aufnahmen. Die Ermittlungen seien jedoch nach einer Vernehmung des Verdächtigen wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

US-Ermittler werfen deutschen Kollegen späte Festnahme vor

Die US-Bundespolizei FBI hatte 2023 ihre Ermittlungsergebnisse zu «White Tiger» mit den deutschen Behörden geteilt. Ein ehemaliger FBI-Ermittler sagte dem «Spiegel», er habe das Landeskriminalamt bei einem Treffen in Hamburg im Februar 2023 über die Identität des Beschuldigten informiert. Zugleich warf er den deutschen Behörden vor, es versäumt zu haben, den damals 17 Jahre alten Verdächtigen zeitnah aus dem Verkehr zu ziehen.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte das geschilderte Treffen in Hamburg. Direkt nach dem Treffen sei ein Ermittlungsverfahren gegen «White Tiger» bei der Polizei eingeleitet worden – zunächst aber nur wegen des Vorwurfs des Umgangs mit kinderpornographischen Inhalten.

Ein für verdeckte Ermittlungen nötiger Tatverdacht des Mordes oder versuchten Mordes habe sich aus den vom FBI überlassenen Unterlagen zunächst nicht ergeben, hieß es.

Der 21-Jährige, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Besitz der deutschen und der iranischen Staatsbürgerschaft ist, sitzt seit Mitte Juni in der Jugendvollzugsanstalt Hahnöfersand in Untersuchungshaft.


Bildnachweis: © Philip Dulian/dpa
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