7. Juni 2026 / Mitteilung der Stadt Meckenheim

Hunde an die Leine nehmen

Worauf Tierhalterinnen und Tierhalter zu achten haben

Veröffentlicht am 7. Juni 2026 um 05:00 Uhr

Hunde an die Leine nehmen - Worauf Tierhalterinnen und Tierhalter zu achten haben

Wo müssen Hunde angeleint werden und wie sind ihre Hinterlassenschaften zu beseitigen? Diese Fragen nimmt die Stadt Meckenheim auf und verweist auf die Meckenheimer Stadtordnung (MeStO). Der darin aufgeführte § 5 geht näher auf die Tierhaltung ein.

Gemäß § 5 Absatz 3 der MeStO sind alle Verunreinigungen, die durch das mitgeführte Tier auf Verkehrsflächen und in Anlagen entstehen, umgehend zu beseitigen. Hierzu ist ein geeignetes Hilfsmittel für Aufnahme und Transport mitzuführen und auf Verlangen den hierzu befugten Kontrollkräften der Stadtverwaltung sowie der Polizei vorzuweisen, heißt es in dem Absatz weiter. Kostenfreie Hundekotbeutel gibt es beispielsweise im Rathaus direkt an der Infothek.

Die Anleinpflicht wird in § 5 Absatz 4 thematisiert. Demnach müssen Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen innerhalb der Bebauung (hierzu zählt auch einseitige Bebauung), ebenfalls in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Bereich Swistbachaue, Sportzentrum Merl sowie Schul- und Sportzentrum, an der Leine geführt werden. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann.

Die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Meckenheim vom 2. Mai 2007 – Meckenheimer Stadtordnung (MeStO)“ lässt sich über die Homepage der Stadt Meckenheim auf www.meckenheim.de unter „Bürgerdienste“, „Ortsrecht“ und „3. Sicherheits- und Ordnungsverwaltung“ aufrufen.

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