17. September 2025 / Mitteilung der Stadt Meckenheim

Stichwahl zur Landrätin oder zum Landrat am 28. September

Das Briefwahlbüro ist ab dem 18. September geöffnet

Veröffentlicht am 17. September 2025 um 07:00 Uhr

Die Stadt Meckenheim öffnet ab dem 18. September das Briefwahlbüro für die Stichwahl am 28. September. Damit möchte die Stadtverwaltung sicherstellen, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger frühzeitig ihre Stimmen abgeben können. Zu diesem Zeitpunkt sollen frühestens die Stimmzettel ausgeliefert sein.

Im Wahlbüro im Rathaus werden die Briefwahlunterlagen persönlich ausgehändigt oder auf Antrag per Post zugestellt. Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro abholen, haben auch die Möglichkeit, unmittelbar im Wahlbüro zu wählen.

Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines gestellt haben, müssen diesen Antrag nicht erneut stellen; sie erhalten ihre Briefwahlunterlagen automatisch ab dem 19. September per Post.

Das Briefwahlbüro der Stadt Meckenheim im Rathaus, Siebengebirgsring 4, Erdgeschoss Zimmer 0.02, ist montags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 17.30 Uhr sowie dienstags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet.

Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung), online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, online über die Homepage unter www.meckenheim.de erfolgen oder per E-Mail, wahlen@meckenheim.de, oder persönlich im Briefwahlbüro gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Für die Wahl am Sonntag, 28. September, vor Ort im Wahlbüro gilt:

Die Wahlberechtigten müssen die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Wahl mitbringen. Wer keine Wahlbenachrichtigung mehr besitzt, kann unter Vorlage des Personalausweises wählen.

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