1. Juni 2026 / Mitteilung der Stadt Meckenheim

Turnusmäßiger Austausch der Wasserzähler mit dem Eichjahr 2020

Wechsel erfolgt durch dienstleistendes Unternehmen

Veröffentlicht am 1. Juni 2026 um 05:00 Uhr

Voraussichtlich ab Montag, 15. Juni, beginnt der turnusmäßige Austausch der Wasserzähler. Darauf verweisen die Stadtwerke der Stadt Meckenheim, die für die Durchführung ein dienstleistendes Unternehmen beauftragt haben. Die Firma Crijonic GmbH, Freiheitsstraße 15-17, 42853 Remscheid, wird den Wechsel der Zähler vornehmen.

Nach dem NRW-Eichgesetz sind die Stadtwerke der Stadt Meckenheim verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln. Die zur Messung des Wasserverbrauchs in den Abnahmestellen eingebauten Wasserzähler unterliegen hinsichtlich ihrer Messgenauigkeit den eichrechtlichen Vorschriften und sind somit nach Ablauf von sechs Jahren zwingend durch einen neuen geeichten Wasserzähler zu ersetzen. Vom Austausch sind Wasserzähler mit dem Eichjahr 2020 und früher betroffen. Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer erkennen leicht an der Zählernummer, ob in ihrem Haus ein entsprechender Zähler verbaut ist. Die ersten vier Ziffern der Zählernummer auf dem Kunststoffring des Zählers stellen das Eichjahr dar: für das Eichjahr 2020 zum Beispiel Zähler ME 2020 XXXX.

Die Firma Crijonic kündigt den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern einen konkreten Wechseltermin mindestens 14 Tage vorher schriftlich an und hält zusätzlich eine gebührenfreie Service-Rufnummer zur Termin-Abstimmung vor. Rückfragen und Änderungswünsche zu den Wechselterminen können ausschließlich über die Service-Rufnummer der Firma Crijonic angenommen werden.

Die angekündigten Mitarbeitenden der Firma Crijonic weisen sich durch einen Ausweis der Stadtwerke Meckenheim und ihren Personalausweis aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die Technikerinnen und Techniker nicht berechtigt sind, Zahlungen entgegenzunehmen oder andere Tätigkeiten als den Wechsel des Zählers auszuführen. Entsprechend der Wasserversorgungssatzung der Stadt Meckenheim sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bzw. Mietenden des Hauses verpflichtet, den beauftragten Mitarbeitenden Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren. Die Stadtwerke Meckenheim bitten darum, dass die Messeinrichtungen satzungsgemäß leicht zugänglich sind.

Allgemeine Auskünfte zum Austausch der Wasserzähler erteilen bei den Stadtwerken Christine Schiffer, E-Mail christine.schiffer@meckenheim.de, Telefon (02225) 917-508, Andrea Theis, E-Mail andrea.theis@meckenheim.de, Telefon (02225) 917-501, und Christian Wilhelm, E-Mail christian.wilhelm@meckenheim.de, Telefon (02225) 917-198.

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